Allgemeine Geschäftsbedingungen
KORAX KOMMUNIKATION
Public Relations & Marketing
Constanze H. Latussek
KORAX KOMMUNIKATION erbringt für den "AUFTRAGGEBER" im Rahmen des Projektes Beratungs- und Dienstleistungen in den jeweils vertraglich oder per Angebot vereinbarten Bereichen ihrer Beratungskompetenz auf den Gebieten der externen und internen Kommunikation (Public Relations/ Pressearbeit, Veranstaltungsmanagement, Marketing).
§ 1 Rechtliche Stellung und Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) KORAX KOMMUNIKATION ist für "AUFTRAGGEBER" als unabhängige, freiberuflicher Kommunikationsberater tätig.
(2) Der Auftrag wird nach den allgemein anerkannten Grundsätzen für Kommunikationsberatung ausgeführt. Die Tätigkeit von KORAX KOMMUNIKATION gliedert sich – je nach Auftrag - in Untersuchungen und Besprechungen im Hause von "AUFTRAGGEBER", Begleitung von PR-Terminen von "AUFTRAGGEBER" sowie Ausarbeitungen und Berichterstattung, gegebenenfalls am Geschäftssitz von KORAX KOMMUNIKATION. Im Übrigen bestimmt KORAX KOMMUNIKATION seinen Arbeitsort selbst, wobei die Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen gestaltet wird. Ein Beratertag hat 10 Beratungsstunden.
(3) "AUFTRAGGEBER" sorgt dafür, dass KORAX KOMMUNIKATION auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von KORAX KOMMUNIKATION bekannt werden. KORAX KOMMUNIKATION wird dadurch aber nicht von ihrer Pflicht entbunden, "AUFTRAGGEBER" auf alle Vorgänge und Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
§ 2 Ort und Zeit der Tätigkeit
Einsatzzeiten und Einsatzorte werden zwischen "AUFTRAGGEBER" und KORAX KOMMUNIKATION gesondert und im Einzelnen abgesprochen.
§ 3 Berichterstattung
KORAX KOMMUNIKATION verpflichtet sich, über ihre Arbeit schriftlich Bericht zu erstatten.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums von KORAX KOMMUNIKATION/ Urheberrechte
(1) "AUFTRAGGEBER" ist berechtigt, die Leistungen von KORAX KOMMUNIKATION uneingeschränkt für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen.
(2) "AUFTRAGGEBER" steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von KORAX KOMMUNIKATION gefertigten Gutachten, Kommunikations- und Strategiepläne, Organisationspläne, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Pläne ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
§ 5 Haftung
(1) KORAX KOMMUNIKATION handelt bei der Durchführung der gestellten Aufgaben nach den allgemein anerkannten Grundsätzen für Kommunikationsberatung. KORAX KOMMUNIKATION verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. KORAX KOMMUNIKATION wird "AUFTRAGGEBER" rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.
(2) KORAX KOMMUNIKATION haftet nicht für den Inhalt der von ihr erstellten oder redigierten Texte, Unterlagen und Publikationen oder für deren Auswirkungen auf Dritte. Die Prüfung des Inhalts obliegt in jedem Fall "AUFTRAGGEBER".
(3) KORAX KOMMUNIKATION übernimmt keine Haftung oder Gewähr für das Eintreffen gemachter Prognosen und Art und Intensität der Wirksamkeit vorgeschlagener Maßnahmen (z. B. Pressearbeit, Marketingmaßnahmen), sowie Schäden, die direkt oder mittelbar bei der Nutzung ihrer Leistungen und Ratschläge auftreten.
(4) Die Haftung von KORAX KOMMUNIKATION wird begrenzt auf die Schäden, die aus grob fahrlässigen und schuldhaften Handlungen von CHL abgeleitet werden können sowie auf eine Höhe der bis zum Zeitpunkt der eintretenden Haftungsansprüche an KORAX KOMMUNIKATION innerhalb des Beratungs- und Dienstleistungsvertrages ausgezahlten Summen.
(5) Keinerlei Haftung übernimmt KORAX KOMMUNIKATION für die Tätigkeit von jeglichen Dritten, wie zum Beispiel Dienstleistern und Partnern von KORAX KOMMUNIKATION. Dies gilt auch dann, wenn KORAX KOMMUNIKATION regelmäßig mit diesen Partnern zusammenarbeitet und deren Beauftragung vermittelt hat.
§ 6 Geheimhaltung
(1) Soweit im Rahmen dieses Vertrages einer Vertragspartei von der anderen Vertragspartei vertrauliche Unterlagen oder Informationen zugänglich gemacht werden, wird sie diese – auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus – vertraulich behandeln und die vertrauliche Behandlung durch Dritte sicherstellen. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, werden die Vertragsparteien diese vertraulichen Informationen nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwenden, insbesondere nicht direkt oder indirekt gewerbsmäßig oder in sonstiger Weise nutzen oder zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte oder von Veröffentlichungen machen. Die Regelungen des §4 bleiben unberührt.
(2) Ausgenommen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung und Gebrauchsunterlassung sind lediglich die Informationen, die
- dem Empfänger vor Offenbarung durch die andere Vertragspartei nachweislich bereits bekannt waren oder
- dem Empfänger von dritter Seite ohne Rechtsverletzung gegenüber der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht werden oder
- offenkundig sind oder ohne Zutun seitens des Empfängers offenkundig werden oder
- bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten beinhalten (z. B. Pressemitteilungen zur Weitergabe an die Presse).
Das Vorliegen eines solchen Ausnahmegrundes ist von dem Empfänger der Information zu beweisen.
(3) Nur "AUFTRAGGEBER" selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, können KORAX KOMMUNIKATION schriftlich von ihrer Schweigepflicht entbinden.
(4) KORAX KOMMUNIKATION darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einverständnis von "AUFTRAGGEBER" aushändigen.
(5) Beide Vertragsparteien behandeln diesen Vertrag streng vertraulich und geben seine Inhalte oder Teile seines Inhaltes nicht an Dritte weiter.
(6) Die Geheimhaltungs- und Gebrauchsunterlassungspflichten nach diesem Vertrag gelten über den Zeitpunkt des Vertragsendes hinaus.
§ 7 Vergütung, Kostenerstattung und sonstige Kosten
(1) Für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen und einzuräumenden Rechte erhält KORAX KOMMUNIKATION ein Honorar welches fällig wird 8 Tage nach Rechnungslegung.
(2) Das Honorar ist zu überweisen auf folgendes Konto:
Konto-Nr. 12 555 17 300, BLZ: 500 502 01, Bankinstitut: 1822 direkt
(3) Dienstsitz des Auftraggebers ist Leipzig.
(4) Darüber hinaus gehende Reisekosten inkl. erforderlicher Übernachtungskosten bedürfen der Genehmigung durch den "AUFTRAGGEBER" und werden von diesem in voller Höhe übernommen. Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den üblichen Sätzen in Anlehnung des öffentlichen Dienstes, bei Reisekosten bei Benutzung der Bahn Fahrtkosten 1. Klasse, eines Flugzeuges Flugkosten der Business-Klasse, des Pkw 0,50 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.
(5) Weitere Kosten wie z. B. Bürokosten (Telefon- Handy-, Internet- und Faxkosten), Kosten für die Beschaffung von Literatur und Informationsmaterial und sonstige weitergehende Kosten müssen nach dessen Freigabe von "AUFTRAGGEBER" erstattet werden.
(6) Sämtliche Gebühren von KORAX KOMMUNIKATION nach diesem Vertrag sind derzeit steuerfrei gemäß § 19 UstG (lt. Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine steuerfreie, freiberufliche Lieferung/Leistung).
(7) Außerordentliche Tätigkeiten werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
(8) Gegebenenfalls anfallende Aufwendungen z.B. für die Durchführung von Pressekonferenzen, Pressegesprächen und Interviews mit Journalisten (z.B. Raummieten, Catering) werden direkt von "AUFTRAGGEBER" mit den jeweiligen dritten Auftragnehmern beglichen.
(9) Hält "AUFTRAGGEBER" für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche oder sonstige fachfremde Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt "AUFTRAGGEBER" diese Kosten.
(10) Eine Beanstandung an den Arbeiten von KORAX KOMMUNIKATION berechtigt nicht zur Zurückbehaltung des Honorars und der Kosten.
§ 8 Vertragsdauer, Vertragsverlängerung und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft.
(2) Bei der Vereinbarung einer Laufzeit werden die Vertragspartner rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit vor Ablauf des Vertrags über eine eventuelle Verlängerung sprechen. Erfolgt bis dahin keine Kündigung des Vertrags, verlängert sich dieser stillschweigend um die bisherige Laufzeit, mindestens jedoch um weitere 6 Monate.
(3) Kündigungsfristen sind vertraglich zu vereinbaren.
(4) Jede der Vertragsparteien hat im Übrigen ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Loyalitätsklausel
Die Bestimmungen dieses Vertrages können mit Rücksicht auf die Unübersehbarkeit der Entwicklung der Zusammenarbeit nicht umfassend und erschöpfend sein. Die Vertragsparteien sind sich jedoch darüber einig, dass für die Auslegung des Vertrages die Grundsätze gegenseitiger Loyalität gelten sollen. Sie sichern einander zu, den Vertrag in diesem Sinne zu erfüllen.
§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1)Die Tätigkeit von KORAX KOMMUNIKATION unterliegt deutschem Recht.
(2)Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten nicht auf gütlichem Wege erledigen lassen, ist Leipzig als Geschäftssitz von KORAX KOMMUNIKATION der Gerichtsstand.
(3)Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KORAX KOMMUNIKATION.
(4)Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für alle Änderungen dieser Schriftformklausel, von der ein Abgehen weder mündlich noch durch konkludentes Handeln vereinbart werden kann.
(5)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.
(6)Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
LEIPZIG, 15.12.2009
KORAX KOMMUNIKATION
Public Relations & Marketing
Constanze H. Latussek
Tel: 0341 - 6043592
Fax: 0341 - 6043594
Mob: 0176 - 80029590
Mail: info[at]korax.de
Web:www.korax.de
Steuer-ID: 56 838 019 740
